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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Vergesellschaftung

Die Vergesellschaftung von Wohnungen kostet das Land Berlin laut Kostenschätzung des Senats von 2019 28,8 bis 36 Milliarden Euro, im Jahr 2020 korrigierte der Berliner Senat die Kostenschätzung auf 29 bis 39 Milliarden Euro. Das entspricht nahezu einem kompletten Jahreshaushalt Berlins (2026: ca. 45,5 Milliarden Euro). Da Berlin bereits hoch verschuldet ist, müsste diese enorme Summe über neue Kredite finanziert werden.

Bei einer Vergesellschaftung handelt es sich um einen reinen Eigentümerwechsel von bereits bestehenden Wohnungen im privaten Bestand. Die Initiative „Deutsche Wohnen und Co enteignen“ fordert die Übernahme von rund 225.000 Wohnungen, was etwa 13 % des Berliner Mietmarktes entspricht. Durch diesen bürokratischen Akt wird Steuergeld in existierenden Wohneinheiten gebunden, es wird jedoch keine einzige neue Wohnung gebaut. Die Wohnungsnot lässt sich nur durch echten Neubau lösen.

Nein. Die Maßnahme würde rund 13 % des Mietmarktes betreffen. Selbst wenn die Mieten im verstaatlichten Bestand behördlich reguliert würden, dürfen sie gesetzlich nicht dämpfend in den allgemeinen Berliner Mietspiegel einfließen. Laut der Zahlen des aktuellen Berliner Mietspiegels 2026 liegt das Problem weniger bei der aktuellen durchschnittlichen Nettokaltmiete im Berliner Wohnungsbestand (7,71 Euro pro Quadratmeter), sondern hohen Steigerungen vor allem bei Neuvermietungen. Wir schlagen daher vor, mit der Summe von 36 Milliarden Euro tausende neue, geförderte Sozialwohnungen mit einer fairen und garantierten Miete ab 7,50 € / m² zu bauen und damit die Wohnungsnot gezielt dort zu lindern, wo der Bedarf am größten ist.

Eine schuldenbasierte Milliarden-Finanzierung für die Vergesellschaftung würde die Kreditwürdigkeit des Landes Berlin sehr wahrscheinlich stark beschädigen. Sinkt die Kreditwürdigkeit der Stadt, können in Berlin auch die Zinsen für private Immobilien-Kredite steigen. Familien, die ein Eigenheim finanzieren oder eine Wohnung kaufen möchten, müssen dadurch mit deutlich höheren Kosten rechnen.

Durch eine Vergesellschaftung würde ein bürokratisches Chaos entstehen, da die Verwaltung von 225.000 Wohnungen in kürzester Zeit in eine völlig neue Riesenbehörde überführt werden müsste. Eine administrative Überforderung ist vorprogrammiert. Wenn notwendige Reparaturen, Modernisierungen oder Mieteranfragen im bürokratischen Dschungel stecken bleiben, leiden darunter am Ende direkt die betroffenen Mieter*innen.

Wohnungsbau erfordert verlässliche Rahmenbedingungen und langfristige Planungssicherheit. Wenn Unternehmen befürchten müssen, dass ihre Bestände in Berlin zur Disposition stehen, weichen sie aus und bauen in Zukunft überall, nur nicht in der Hauptstadt. Jahrelange Unsicherheit bremst genau jene privaten Investitionen aus, die für die Entlastung des Wohnungsmarkts dringend benötigt werden.

Nein. Die Kampagne respektiert die demokratischen Prozesse und auch die Motive der Menschen, die damals für den Volksentscheid gestimmt haben. Allerdings sind die Bündnispartner überzeugt, dass sich die komplexen Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt nur durch Neubau, Kooperation und Investitionen lösen lassen, nicht durch teure staatliche Eingriffe wie einer Vergesellschaftung von Wohnraum. Die Kampagne möchte hierzu sachliche Argumente und Fakten in die Debatte einbringen.

Die Initiative ist ein überparteiliches, wirtschaftliches Bündnis bestehend aus der Industrie- und Handelskammer zu Berlin (IHK), dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller e. V. (VBKI), der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e. V. (UVB) und der Handwerkskammer Berlin (HWK). Finanziert wird sie von Unternehmen der Berliner Wirtschaft. Die Kampagne ist parteiunabhängig und spricht keine Wahlempfehlungen aus.